Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MAX-BUS GmbH
Stand: 20.09.2023
1. Geltungsbereich ☰
- Die Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge der Firma MAX-BUS GmbH, Balingen, über Beratungen und für ähnliche Aufträge.
- In aller Regel führt die Firma MAX-BUS GmbH Beratungen selbst durch. Der Auftraggeber ist in begründeten Ausnahmefällen mit der vollständigen oder teilweisen Übertragung der Beratungsverpflichtungen auf einen von der Firma MAX-BUS GmbH, ausgewählten Berater einverstanden.
2. Umfang und Ausführung des Auftrages ☰
- Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung für Unternehmensberater ausgeführt. Die Firma MAX-BUS GmbH wird unter diesen Gesichtspunkten den oder die Berater sorgfältig auswählen.
- Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Firma MAX-BUS GmbH oder dem Berater alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stehen und ist verpflichtet, die zur Ermittlung der Informationen oder der Schaffung der Unterlagen erforderlichen Arbeiten durchführen zu lassen. Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers erstreckt sich auch auf die Vorgänge und Unterlagen, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
- Auf Verlangen des Beraters wird der Auftraggeber in einer vom Berater schriftlich abgefassten Erklärung bestätigen, dass der Berater vollständig unterrichtet wurde und, dass keine weiteren Unterlagen als die zur Verfügung gestellten vorhanden sind.
3. Erstellung von Unterlagen / eines Berichtes ☰
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die im Rahmen der Durchführung des Beratungsauftrages gefertigten Unterlagen mit allen Anlagen nur für seine eigenen Zwecke zu verwenden. Diese Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht, dem Auftraggeber wird ein vorläufiges Nutzungsrecht eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht erlischt, wenn bei Reakkreditierungen kein neuer Beratungsvertrag mit der MAX-BUS GmbH abgeschlossen wird.
- Nach Abschluss eines Beratungsauftrages wird, wenn ncihts anderes vereinbart ist, ein schriftlicher Bericht erstellt.
- Im Übrigen bedarf die Weitergabe der Ergebnisse der Beratung oder des Berichtes an dritte Personen der schriftlichen Zustimmung der Firma MAX-BUS GmbH.
4. Gewährleistung und Haftung ☰
- Enthält die Beratung oder die Berichterstattung Mängel im Sinne des Vertrages oder des Gesetzes, wird die Firma MAX-BUS GmbH, nach Aufforderung durch den Auftraggeber in angemessener Frist die notwendigen Nachleistungen kosten- und spesenfrei erbringen. Die Firma MAX-BUS GmbH ist berechtigt, für diese Nacharbeiten auch andere Berater oder Mitarbeiter der Firma MAX-BUS GmbH, einzusetzen.
- Verbleiben trotz Nachbesserungen Mängel oder sind sonst noch Nachteile für den Auftraggeber vorhanden, kann nur dann Schadenersatz verlangt werden, wenn der Berater oder ein Mitarbeiter der FIrma MAX-BUS GmbH, grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Dies gilt auch, wenn notwendige Nachleistungen von der Firma MAX-BUS GmbH, nach erneuter Aufforderung durhc den Auftraggeber innerhalb einer bezeichneten angemessenen Nachfrist (§326 BGB) nicht erbracht worden sind.
- Vorstehende Haftungsbeschränkungen auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten gelten auch für Schäden, die durch sonstiges vertrags- oder pflichtwidriges Verhalten durch den Berater oder durch Mitarbeiter der Firma MAX-BUS GmbH, nachweisbar entstanden sind.
5. Schweigepflicht ☰
- Die Firma MAX-BUS GmbH und der Berater sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und nach den vertraglichen Regelungen verpflichtet, über alle Tatsachen, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werdne, Stillschweigen zu wahren. Der Austausch von Informationen zwischen Berater und der Firma MAX-BUS GmbH, ist jedoch jederzeit gestattet.
- Bei öffentlich geförderten Beratungen ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass eine Ausfertigung eines erstellten Beratungsberichtes der zur Beurteilung de sergebnisses der Fördermaßnahme zuständigen Stelle von der Firma MAX-BUS GmbH überlassen wird.
6. Kündigung ☰
- Der Vertrag ist für beide Teile grundsätzlich unkündbar.
- Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Neben den gesetzlichen Gründen zur fristlosen Kündigung kann die Firma MAX-BUS GmbH vorstehenden Beratungsvertrag dann fristlos kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten insbesondere nach 2.1 bis 2.3 trotz Aufforderung und Fristsetzung durch den Berater oder die Firma MAX-BUS GmbH, nicht nachkommt.
- Endet der Beratungsvertrag durch fristlose Kündigung, hat der Auftraggeber die bis dahin erbrachten Leistung in jedem Falle entsprechend ihrem Anteil am Vetrag zu vergüten.
7. Vergütung ☰
- Zahlungen sind ausschließlich an die Firma MAX-BUS GmbH, zu leisten. Dritte Personen, insbesondere tätig gewordenen Berater, sind zur Rechnungsstellung und zur Empfangnahme von Vergütungen oder sonstigen Gegenleistungen des Auftraggebers nicht ermächtigt.
- Sofern kein Festpreis vereinbart wurde, gilt: Im Einzelnen genau festgelegte Beratungszeiten (Tage / Stunden), die nicht wahrgenommen werden können aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, sind voll zu vergüten. Das gilt nicht, wenn vereinbarte Beratungszeiten mindestens sieben Tage vorher vom Auftraggeber abgesagt werden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Ausfall und Wegfall von Leistungen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ☰
- Erfüllungsort für beide Teile ist Balingen. Besitzt der Auftraggeber die Kaufmannseigenschaft, dann ist auch der Gerichtsstand Balingen.
9. Ausfüllung von Vertragslücken ☰
- Soweit eine besondere Vereinbarung nicht getroffen oder eine getroffene unwirksam ist, gelten jeweils die gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist das deutsche Recht maßgebend.